Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Michaelstraße 50, 41460 Neuss |
Telefon: | 02131906301 |
E-Mail: | denkmalschutz@stadt.neuss.de |
Anschrift: | Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim |
Telefon: | 0223498540 |
Fax: | 022182844583 |
E-Mail: | info.denkmalpflege@lvr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brinckmannstraße 5, 40200 Düsseldorf |
Telefon: | 02118991 |
Fax: | 02118929083 |
E-Mail: | denkmalschutz@duesseldorf.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld |
Telefon: | 02151860 |
Fax: | 0492151861111 |
E-Mail: | denkmalschutz@krefeld.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld |
Telefon: | 021737945102 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstr. 23-29, 41747 Viersen |
Telefon: | 021621010 |
Fax: | 02162101140 |
E-Mail: | bauaufsicht@viersen.de |
Anschrift: | Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen |
Telefon: | 02175992363 |
E-Mail: | catherine.kreuzer@leichlingen.de |
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Neuss am linken Niederrhein liegt im Rhein-Kreis Neuss und ist sehr bekannt für sein Rheinhafen und das Neusser Bürger-Schützenfest. Erstmals wurde 1190 in einer Urkunde als Stadt genannt. Attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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