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Lohnsteuerhilfe Rommerskirchen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Holleweg 29, 42653 Solingen
Telefon:02122571637
Fax:02125945140
E-Mail:regiena.mors@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 28, 41836 Hückelhoven
Telefon:0243384721
E-Mail:olga.haag@vlh.de
Anschrift:Hildebrandstr. 5, 42653 Solingen
Telefon:021225306623
E-Mail:katja.kratz@vlh.de
Anschrift:Südwall 64, 47798 Krefeld
Telefon:021517888698
Fax:021519379342
E-Mail:gernot.noether@vlh.de
Anschrift:Am Dürener Weg 18, 52355 Düren
Telefon:02421202206
E-Mail:elke.mnich-quiel@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 593, 51145 Köln
Telefon:022036083266
Fax:022036083268
E-Mail:friedhelm.goergens@vlh.de
Anschrift:Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen
Telefon:01639264795
E-Mail:claudia.jansen@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Ungerather Kirchweg 5b, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639877956
E-Mail:alexandra.schwartze@vlh.de
Anschrift:Jettchenweg 46, 41836 Hückelhoven
Telefon:024339594305
E-Mail:tatjana.schwan@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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