Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hoher Weg 1-3, 59494 Soest |
Telefon: | 02921300 |
Fax: | 02921302945 |
E-Mail: | info@kreis-soest.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm |
Telefon: | 02381170 |
Fax: | 02381172971 |
E-Mail: | info@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59846 Sundern |
Telefon: | 02933810 |
Fax: | 0293381111 |
E-Mail: | rathaus@stadt-sundern.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | post@kreis-unna.de |
Anschrift: | Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon |
Telefon: | 02961940 |
Fax: | 02961943399 |
E-Mail: | post@hochsauerlandkreis.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen |
Telefon: | 023061040 |
Fax: | 02306104211460 |
E-Mail: | stadtverwaltung@luenen.de |
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Soest ist die Kreisstadt im gleichnamigen Kreis und liegt ca. 50km östlich von Dortmund, westlich von Paderborn. Schon 836 wurde Soest erstmals in einer Urkunde erwähnt. Zahlreiche bedeutsame Bauwerke...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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