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Anschrift: | Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551691505 |
Fax: | 025516991508 |
E-Mail: | schulamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schützenwall 18, 48561 Coesfeld |
Telefon: | 02541184201 |
Fax: | 02541184299 |
E-Mail: | schulamt@kreis-coesfeld.de |
Anschrift: | Höfflingerweg 1, 48153 Münster |
Telefon: | 02514924001 |
Fax: | 02514927723 |
E-Mail: | bildung@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Burloer Str. 93, 46325 Borken |
Telefon: | 02861820 |
Fax: | 0286163320 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück |
Telefon: | 0541770460 |
E-Mail: | service@rlsb-os.niedersachsen.de |
Anschrift: | Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581530 |
Fax: | 02581534099 |
E-Mail: | verwaltung@kreis-warendorf.de |
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Im nördlichen Nordrhein-Westfalen liegt der Kreis Steinfurt. Dieser umfasst die zehn Städte Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Tecklenberg. Zudem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
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