Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel |
Telefon: | 02812072168 |
Fax: | 02812074165 |
E-Mail: | vb2@kreis-wesel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve |
Telefon: | 02821850 |
Fax: | 0282185708 |
E-Mail: | info@kreis-kleve.de |
Anschrift: | Elbestr. 7, 47800 Krefeld |
Telefon: | 02151860 |
Fax: | 02151861111 |
E-Mail: | stadtservice@krefeld.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 66, 46145 Oberhausen |
Telefon: | 02088252618 |
Fax: | 02088255325 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Ludwig-Krohne-Str. 6, 47058 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@stadt-duisburg◦de |
Anschrift: | Kirchhellener Str. 12, 46236 Bottrop |
Telefon: | 02041700 |
Fax: | 02041703280 |
E-Mail: | amt36@bottrop.de |
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Ca. 8 km südwestlich der Stadt Xanten, am unteren Niederrhein ist Sonsbeck gelegen. im Jahre 1320 wurden dem Ort die Stadtrechte verliehen. Sehenswert sind neben der Gerebernuskapelle und dem Römerturm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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