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Patentämter in Deutschland - Öffnungszeiten

Info zu Patentamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Patentamt in Deutschland. Das Patentamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Patentamt in Deutschland gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Patentamt in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Die Hauptaufgabe dieser Behörde besteht darin, Schutzrechte auf bestimmte Marken bzw. das geistige Eigentum zu gewähren. Das Patentamt in Deutschland erfüllt damit den Zweck, neue Erfindungen in der Öffentlichkeit publik zu machen, aber auch einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Zugriffen auf das geistige Eigentum zu garantieren. Ein Patent kann sowohl von einer natürlichen, als auch von einer juristischen Person beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Anhand der folgenden Liste zum Patentamt in Deutschland können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Anschrift:Goethestraße 1, 07743 Jena
Telefon:036414054
Fax:03641405690
E-Mail:info@dpma.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Gitschiner Str. 97, 10969 Berlin
Telefon:030259920
Fax:03025992404
E-Mail:info@dpma.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Zweibrückenstraße 12, 80331 München
Telefon:08921951000
Fax:08921952221
E-Mail:info@dpma.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Patentamt Deutschland
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Patentamt

Das Patentamt ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Bundesoberbehörde hat ihren Hauptsitz in München und unterhält Außenstellen in Jena und Berlin. Das DPMA arbeitet mit Patentinformationszentren zusammen.

Begriffliche Definition des Patentes

Das Wort Patent stammt vom lateinischen „patens“ ab, was für Urkunde bzw. offener Brief steht. Insofern wird ein Eigentum bzw. ein Recht beurkundet.

Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) übernimmt als Bundesoberbehörde verschiedene Aufgaben der Patentverwaltung. Die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland ist zuständig für die Erteilung von Patenten sowie die Eintragung von Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern (Designs) sowie Marken. Zudem übernimmt das DPMA Beratungsaufgaben im Rahmen gewerblicher Schutzrechte.

Geschichte des Patentwesens in Deutschland

Bereits im Jahr 1474 wurde in Venedig das erste überlieferte Patentgesetz erlassen. Erst 1623 folgten in Großbritannien und 1787 in Frankreich Patentgesetze. 1877 wurde das erste deutsche Patentgesetz erlassen, das der behördlichen Verwaltung unterliegen sollte. In der ehemaligen DDR war das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR für die Verwaltungsaufgaben im Patentrecht zuständig. Von 1990 bis 1998 bestand das Deutsche Patentamt. Seit 1998 besteht das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) (Stand: April 2015).

Schutz des geistigen Eigentums

Für den Schutz des geistigen Eigentums werden normalerweise Patente vergeben. Auch Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster sowie ergänzende Schutzzertifikate und Halbleitertopographien dienen allgemein dem Schutz des geistigen Eigentums.

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