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Gewerbeämter in Deutschland - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601801738
Fax:03601801081
E-Mail:poststelle@uh-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen
Telefon:03601452418
Fax:03601452412
E-Mail:sicherheit-ordnung@muehlhausen.de
Öffnungs­zeiten:Kernverwaltung:
Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Mühlhäuser Str. 40, 99947 Bad Langensalza
Telefon:03603859160
Fax:03603859100
E-Mail:stadtverwaltung@bad-langensalza.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Marktstr. 18, 37281 Wanfried
Telefon:05655989413
Fax:05655989430
E-Mail:post@wanfried.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8:30-12 Uhr
Di 7-12 Uhr
sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Harzstr. 3, 38889 Blankenburg
Telefon:03944943322
Fax:03944943319
E-Mail:kontakt@blankenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 2, 99817 Eisenach
Telefon:03691670309
Fax:03691670930
E-Mail:info@eisenach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn
Telefon:05659302
Fax:05659492
E-Mail:info@gemeinde-weissenborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis
Telefon:036052000
Fax:03605200199
E-Mail:info@leinefelde-worbis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Am Anger 3, 37296 Ringgau
Telefon:0565997970
Fax:05659979721
E-Mail:gemeinde@ringgau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-15:45 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:45 Uhr Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen
Telefon:05654989517
Fax:05654989533
E-Mail:melanie.faber@herleshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8.30-12.30 Uhr, Do 14:00-17.30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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