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Gewerbeämter in Hessen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon:06641977102
Fax:066419775502
E-Mail:gewerbeamt@vogelsbergkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schlossberg 7, 63688 Gedern
Telefon:0604560080
Fax:06045600833
E-Mail:info@gedern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Schlossgasse 34, 63667 Nidda
Telefon:060438006123
Fax:060438006113
E-Mail:info@nidda.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Telefon:064214051519
Fax:064214051500
E-Mail:landkreis@marburg-biedenkopf.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeit: 8-14 Uhr
Anschrift:Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg
Telefon:0604680000
Fax:06046800080
E-Mail:stadt@ortenberg.net
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12:30 Uhr
Anschrift:Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod
Telefon:06049960619
Fax:06049960617
E-Mail:info@gemeinde-kefenrod.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon:06413061931
Fax:06413061919
E-Mail:gewerbe@giessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein
Telefon:0605480821
Fax:0605480850
E-Mail:info@birstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 15, 63691 Ranstadt
Telefon:0604196171520
Fax:0604196171620
E-Mail:gemeinde@ranstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 22, 35516 Münzenberg
Telefon:06033960318
Fax:06033960350
E-Mail:info@muenzenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-15:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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