 | Wie beantragt man eine Reisegewerbekarte?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Zunächst sollte man sich in der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung darüber informieren, ob im konkreten Fall das Ordnungsamt oder das Gewerbeamt für die Ausstellung der Reisegewerbekarte zuständig ist. Bei der Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Formular, das man zumeist vor Ort erhält, auch einige Unterlagen beizufügen. Beispielsweise werden häufig ein polizeiliches Führungszeugnis, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gefordert. Zudem ist mit Gebühren bei der Beantragung der Reisegewerbekarte zu rechnen.