Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstraße 15, 53518 Adenau |
Telefon: | 02691305303 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 0264187100 |
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Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 53925 Kall |
Telefon: | 0242148201 |
Anschrift: | Kyllweg 1, 54568 Gerolstein |
Telefon: | 06591130 |
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Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0242148201 |
Anschrift: | Mainzer Straße 25, 54550 Daun |
Telefon: | 065929330 |
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Anschrift: | Kelberger Straße 26, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651800927 |
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In einem Seitental der Ahr in der Eifel liegt der Ort Eichenbach. Die reizvolle Landschaft und die Lage in der Eifel machen Eichenbach zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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