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Lohnsteuerhilfe Bitzen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alleestraße 16c, 56410 Montabaur
Telefon:026026747350
Fax:026026747351
E-Mail:nicole.karg@vlh.de
Anschrift:Wirtshof 28, 65599 Dornburg
Telefon:064369498437
Fax:064369498438
E-Mail:angelika.leuschner@vlh.de
Anschrift:Plettenberger Str. 24, 58849 Herscheid
Telefon:023571714890
Fax:023576014064
E-Mail:tatjana.hartmann@vlh.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:8:00-18:00
Anschrift:Am Spieker 2, 58849 Herscheid
Telefon:02357601350
Fax:02357601351
E-Mail:christiane.hohage@vlh.de
Anschrift:Albaumer Str. 58, 57399 Kirchhundem
Telefon:0272373099
E-Mail:hubertus.vente@vlh.de
Anschrift:Robert-Koch-Str. 28, 56179 Vallendar
Telefon:02616710533
Fax:02616710534
E-Mail:michael.klein@vlh.de
Anschrift:Tulpenstr. 14, 56575 Weißenthurm
Telefon:02637941463
E-Mail:andreas.hauffe@vlh.de
Anschrift:Untermarkt 5, 65589 Hadamar
Telefon:015754077511
E-Mail:andreas.kappesser@vlh.de
Anschrift:Büngertsweg 73, 56070 Koblenz
Telefon:0261801892
Fax:026198899489
E-Mail:herbert.schuth@vlh.de
Anschrift:Zum Lohwäldchen 20, 58840 Plettenberg
Telefon:02391603762
Fax:02391603867
E-Mail:petra.boss@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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