Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein |
Telefon: | 06781680 |
Fax: | 067816818333 |
E-Mail: | poststelle@fa-io.fin-rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Trierer Str. 46, 66869 Kusel |
Telefon: | 0638199670 |
Fax: | 06381996721060 |
E-Mail: | poststelle@fa-ku.fin-rlp.de |
Anschrift: | Marienstraße 27, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518040 |
Fax: | 06851804189 |
E-Mail: | poststelle@fawnd.saarland.de |
Anschrift: | Cusanusstr. 21, 54470 Bernkastel-Kues |
Telefon: | 06571953613285 |
Fax: | 06571953613400 |
E-Mail: | poststelle@fa-wi.fin-rlp.de |
Anschrift: | Uhlandstraße 1, 66538 Neunkirchen/Saar |
Telefon: | 068211090 |
Fax: | 06821109275 |
E-Mail: | poststelle@fank.saarland.de |
Anschrift: | Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier |
Telefon: | 065193600 |
Fax: | 0651936034900 |
E-Mail: | poststelle@fa-tr.fin-rlp.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schmißberg liegt südlich von Ellweiler und ist Teil der Verbandsgemeinde Birkenfeld im Hunsrück. 1438 wurde Schmißberg erstmals in einer Urkunde genannt. Das weitläufige Wanderwegnetz lädt zum Besuch ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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