Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden |
Telefon: | 063527100 |
Fax: | 06352710232 |
E-Mail: | kreisverwaltung@donnersberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach |
Telefon: | 06718030 |
Fax: | 0671803442 |
E-Mail: | post@kreis-bad-kreuznach.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern |
Telefon: | 06313651611 |
Fax: | 06313651619 |
E-Mail: | stadtentwicklung@kaiserslautern.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314080 |
Fax: | 0673140884444 |
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Anschrift: | Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel |
Telefon: | 063814240 |
Fax: | 06381424440 |
E-Mail: | buergerbuero@kv-kus.de |
Anschrift: | Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229610 |
Fax: | 063229611302 |
E-Mail: | denkmalschutz@kreis-bad-duerkheim.de |
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Katzenbach im Donnersbergkreis ist Teil der Verbandsgemeinde Rockenhausen und fand 1324 erstmals schriftliche Erwähnung. Das Ortsbild ist maßgeblich durch historische Fachwerkbauten geprägt. Auch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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