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Lohnsteuerhilfe Ingelheim am Rhein (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alt Oberliederbach 38a, 65835 Liederbach
Telefon:06930058535
Fax:06930058539
E-Mail:frank.metz@vlh.de
Anschrift:Mittelstr. 5, 56357 Pohl
Telefon:06772968217
E-Mail:susanne.gabel@vlh.de
Anschrift:Taunusblick 4, 65510 Hünstetten
Telefon:06126950798
E-Mail:eva.stalp@vlh.de
Anschrift:Walther-Rathenau-Str. 105a, 64560 Riedstadt
Telefon:06158917933
E-Mail:hans.wagner@vlh.de
Anschrift:Königsteinerstr. 6a, 65812 Bad Soden
Telefon:0619665340240
Fax:0619665340222
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
Anschrift:A.-v.-Nassau-Str. 22, 67308 Rüssingen
Telefon:063559550666
E-Mail:manfred.herbel@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 2a, 65824 Schwalbach
Telefon:061968828760
Fax:061968828799
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
Anschrift:Im Johannesgarten 9, 64319 Pfungstadt
Telefon:06157939505
Fax:06157939506
E-Mail:hans-juergen.hermann@vlh.de
Anschrift:Eckenbertstr. 35, 67549 Worms
Telefon:062415051720
Fax:062415051721
E-Mail:silke.zieglowski@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 67547 Worms
Telefon:0624122755
Fax:062419725298
E-Mail:ines.schoebel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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