Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kloppgasse 26, 55437 Appenheim |
Telefon: | 067251359 |
Anschrift: | Hauptstr. 42, 55437 Ober-Hilbersheim |
Telefon: | 06728462 |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 7, 55270 Engelstadt |
Telefon: | 061306251 |
Anschrift: | Friedhofstr. 1, 55270 Bubenheim |
Telefon: | 061306840 |
Anschrift: | Schulstr. 3, 55270 Jugenheim |
Telefon: | 061309189972 |
E-Mail: | rathausstrolche@jugenheim-rheinhessen.de |
Anschrift: | Ausserhalb 10, 55270 Jugenheim |
Telefon: | 06130201 |
Anschrift: | Am Kindergarten 2, 55270 Schwabenheim |
Telefon: | 061301780 |
Anschrift: | Am Sportplatz 7, 55288 Partenheim |
Telefon: | 067321703 |
Anschrift: | Am Sportplatz 1, 55288 Armsheim |
Telefon: | 06732913755 |
Anschrift: | Kreuzstr. 37, 55218 Ingelheim |
Telefon: | 06130357 |
Nieder-Hilbersheim ist im Welzbachtal im Landkreis Mainz-Bingen gelegen. Sehenswert sind der Handwerker- und Bauernmarkt sowie die Nieder-Hilbersheimer Kerb. Besonders beliebt sind auch die Weine aus der...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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