Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | denkmalschutz@kvmyk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611290 |
Fax: | 02611293150 |
E-Mail: | denkmalpflege@stadt.koblenz.de |
Anschrift: | Roentgen-Museum, Raiffeisenplatz 1a, 56564 Neuwied |
Telefon: | 02631803379 |
Fax: | 0263180393222 |
E-Mail: | poststelle@kreis-neuwied.de |
Anschrift: | Insel Silberau, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Anschrift: | Endertplatz 2, 56812 Cochem |
Telefon: | 0267161115 |
Fax: | 0267161111 |
E-Mail: | kreisverwaltung@cochem-zell.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 026021240 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
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Dieblich im Landkreis Mayen-Koblenz ist Teil der Verbandsgemeinde Untermosel. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die alte Schule von 1829, das Burghaus der Heesenburg, die St. Johannes-Kirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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