Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318090 |
Fax: | 06331809108 |
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341940310 |
Fax: | 06341940516 |
E-Mail: | info@suedliche-weinstrasse.de |
Anschrift: | Adam-Müller-Str. 69, 66954 Pirmasens |
Telefon: | 06331842321 |
Fax: | 06331842323 |
E-Mail: | strassenverkehr@pirmasens.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstr. |
Telefon: | 063218550 |
Fax: | 063218551280 |
E-Mail: | info@neustadt.eu |
Anschrift: | Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern |
Telefon: | 06317105369 |
Fax: | 06317105474 |
E-Mail: | info@kaiserslautern-kreis.de |
Anschrift: | Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern |
Telefon: | 06313650 |
Fax: | 06313651328 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de |
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Lug ist Teil der Verbandsgemeinde Hauenstein und liegt im südlichen Pfälzerwald. Im Jahre 1046 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Die Skulpturen des Künstlers Franz Leschinger machen Lug zu einem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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