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Kenn wurde im Jahre 893 erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ort an der Mosel gilt als Tor zur Römischen Weinstraße. Ein Besuch der Reichsabtei St. Maximin, der Villa Urbana aus dem 2. Jahrhundert, sowie...
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Die Regelungen über verkaufsoffene Sonntage unterliegen den Bestimmungen zu Ladenschlusszeiten. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geschäfte grundsätzlich geschlossen bleiben.
Die verkaufsoffenen Sonntage werden seit 2006 über die Länder geregelt. Allgemein sind im Jahr vier verkaufsoffene Sonntage gestattet. Z. B. in Berlin gibt es zehn und in Brandenburg sechs verkaufsoffene Sonntage. Besondere Regelungen zur Sonntagsöffnungszeit gelten u. a. für Flugplätze, Bahnhöfe, Tankstellen und Apotheken.
1900 gab es ein erstes Ladenschlussgesetz, nach welchem die Geschäfte werktags 5-21 Uhr und sonntags nach Sondergenehmigung verkauft werden durfte. 1956 gab es ein weiteres Ladenschlussgesetz mit verkürzten Öffnungszeiten. Bis 2006 wurden zahlreiche Veränderungen der Ladenschlusszeiten vorgenommen.
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