Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier |
Telefon: | 06517150 |
Fax: | 0651715200 |
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Augustinerhof 3, 54290 Trier |
Telefon: | 06517180 |
Fax: | 06517184100 |
E-Mail: | rathaus@trier.de |
Anschrift: | Trierer Straße 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561150 |
Fax: | 06561151500 |
E-Mail: | denkmalschutz@bitburg-pruem.de |
Anschrift: | Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571140 |
Fax: | 065711442372 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Anschrift: | Mainzer Str. 25, 54550 Daun |
Telefon: | 065929330 |
Fax: | 065929336333 |
E-Mail: | denkmalschutz@kvmyk.de |
Anschrift: | Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 06782150 |
Fax: | 0678215190 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-birkenfeld.de |
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Welschbillig ist Teil der Verbandsgemeinde Trier-Land und wurde bereits anno 634 urkundlich erwähnt. Die Ruine der Wasserburg, der Hermenbrunnen, die St. Peter-Kirche im neugotischen Stil und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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