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Pressestellen in Riegelsberg - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Riegelsberg
0.34 km von Riegelsberg
Anschrift:Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg
Telefon:06806930161
Fax:06806930201
E-Mail:gemeinde@riegelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Mo-Do 13.00 Uhr - 15.30 Uhr
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Pressestelle Saarbrücken Regionalverband
8.94 km von Riegelsberg
Anschrift:Schlossplatz 8-15, 66119 Saarbrücken
Telefon:06815061300
Fax:06815061390
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Di 7-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Do 13:30-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Riegelsberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Heusweiler
3.51 km von Riegelsberg
Anschrift:Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler
Telefon:068069110
Fax:06806911109
E-Mail:info@heusweiler.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Püttlingen
4.76 km von Riegelsberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen
Telefon:06898691144
Fax:06898691174
E-Mail:stadtverwaltung@puettlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Rathausplatz 1, 66287 Quierschied
Telefon:068979610
Fax:06897961110
E-Mail:mail@quierschied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar
Telefon:06897508109
Fax:06897508102
E-Mail:pressestelle@stadt-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Pressestelle Saarbrücken
8.66 km von Riegelsberg
Anschrift:Rathaus St. Johann , 66111 Saarbrücken
Telefon:06819051350
Fax:06819051604
E-Mail:medien@saarbruecken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Riegelsberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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