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Lohnsteuerhilfe Wüstenjerichow (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel
Telefon:033816059887
E-Mail:anja.mittag@vlh.de
Anschrift:Friedrichstr. 60, 39218 Schönebeck
Telefon:039287687010
Fax:039287687011
E-Mail:ramona.mogge@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 10a, 39517 Burgstall
Telefon:0393644220
E-Mail:wolfgang.jaeger@vlh.de
Anschrift:033834 50296, 14798 Havelsee
Telefon:03383450296
Fax:03383440210
E-Mail:katrein.meissner@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 39524 Schönhausen
Telefon:03932338044
Fax:03932338225
E-Mail:brunhilde.tannhaeuser@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 42, 39221 Biere
Telefon:03929727884
E-Mail:annett.buzmann@vlh.de
Anschrift:Siegmundstr. 17, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon:034087019147
E-Mail:dagmar.scharff@vlh.de
Anschrift:Heidestr. 7, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon:034087058919
Fax:034947997867
E-Mail:marion.gerber@vlh.de
Anschrift:Schochplan 33, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon:0340511422
E-Mail:evelin.lorenz@vlh.de
Anschrift:03385 5200102, 14712 Rathenow
Telefon:033855200102
Fax:033855200101
E-Mail:silvia.wiese@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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