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Lohnsteuerhilfe Heiligenthal (Gerbstedt) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Stedtener Str. 40, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon:03477429841
E-Mail:elfi-annett.herling@vlh.de
Anschrift:Str. der Einheit 55, 06179 Teutschenthal
Telefon:03460131367
Fax:03460131368
E-Mail:hans-dieter.wendt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfeverein Güsten (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
21.05 km von Heiligenthal (Gerbstedt)
Anschrift:Weststr. 20, 39439 Güsten
Telefon:03926260510
Fax:03926260510
E-Mail:eveline.mueller@vlh.de
Anschrift:Nordstr. 28, 06120 Halle (Saale)
Telefon:03456802139
Fax:03456802139
E-Mail:patricia.ehrhardt@vlh.de
Anschrift:Roschwitzer Str. 12, 06406 Bernburg
Telefon:03471626025
E-Mail:brigitta.dietrich@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 2c, 06193 Petersberg
Telefon:01717454336
E-Mail:ralf.gebauer@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Paul-Thiersch-Str. 13, 06124 Halle (Saale)
Telefon:03458042056
Fax:03458042056
E-Mail:siegfried.schroeder@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 11, 06449 Aschersleben
Telefon:034745235
Fax:03474590099
E-Mail:liane.oelgart@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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