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Etwa 8 km östlich der Stadt Halle liegt Hohenthurm. Das wohl älteste Bauwerk des Leunaer Ortsteils stellt der alte Bergfried dar, welcher vermutlich im mittleren 10. Jahrhundert entstand. Auch die...
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Das Finanzgericht als Fachgericht bildet die erste Instanz für finanzgerichtliche Streitigkeiten zwischen Steuerbürgern und der Finanzverwaltung.
Die Finanzverwaltung umfasst zunächst Finanzämter und Zollbehörden. Ferner zählen Familienkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund bzgl. Altersvorsorgezulagen zu den Finanzbehörden.
Finanzgerichte gelten als Obere Gerichte des Landes und umfassen mehrere Senate. Normalerweise sitzen im Senat drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig. Daher können als Rechtsmittel gegen finanzgerichtliche Urteile nur Revisionen bzw. Beschwerden an den Bundesfinanzhof erfolgen.
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Finanzgerichte, wovon der Bundesfinanzhof den obersten Gerichtshof des Bundes darstellt. Berlin und Brandenburg besitzen ein gemeinsames Finanzgericht, alle anderen Länder haben eigene Finanzgerichte.
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