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Das Finanzgericht ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabeangelegenheiten zuständig. In den Bereich der Abgabenangelegenheiten fallen sowohl die Landessteuern, die Bundessteuern als auch Zölle. Diese können vor dem Finanzgericht zum Gegenstand einer Verhandlung werden. Diese Abgaben sind entsprechend der Abgabenverordnung geregelt.