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Das Finanzgericht ist auch bei Streitigkeiten um Steuerbescheide zuständig. Allgemein hat die Finanzgerichtsbarkeit die Aufgabe, Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden zu gewähren. Von daher entscheidet das Finanzgericht in Streitigkeiten um Abgabenangelegenheiten, zu denen neben den Steuern auch Zölle zählen. Wer den Rechtsweg beschreitet, muss vorab gegen den entsprechenden Bescheid der Finanzverwaltung bereits Widerspruch/ Einspruch eingelegt haben. Man kann hierzu die Rechtsbehelfsbelehrungen auf den jeweiligen Bescheiden lesen.