Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Comeniusweg 9, 39249 Barby |
Telefon: | 03928451130 |
Anschrift: | Am Gänsewinkel 15, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 03928400185 |
Anschrift: | Große Graue 13 a, 39221 Bördeland |
Telefon: | 0392913150 |
Anschrift: | Dorfstr. 13, 39249 Barby |
Telefon: | 0392983340 |
Anschrift: | Kirchstr. 6, 39221 Bördeland |
Telefon: | 03929882550 |
Anschrift: | Dr.-Lohmeyer-Str. 11, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 03928840811 |
Anschrift: | Prager Str. 71, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 0392867313 |
Anschrift: | Frankefelde 36, 39116 Magdeburg |
Telefon: | 039162025711 |
Anschrift: | Friedrichstr. 88a, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 0392865727 |
Anschrift: | Frankefelde 37, 39116 Magdeburg |
Telefon: | 039162025712 |
Gnadau befindet sich im Städtedreieck Schönebeck-Barby-Calbe, am Rand der Magdeburger Börde und ist ein Ortsteil von Barby. Sehenswert sind unter anderem der Gemeindesaal, die historische Kirche von 1780...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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