Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Winckelmann Str. 15a, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 03915616150 |
E-Mail: | silke.bors@vlh.de |
Anschrift: | Maxim-Gorki-Str. 42, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 03917337544 |
E-Mail: | matthias.lorenz@vlh.de |
Anschrift: | Bussardweg 24, 39110 Magdeburg |
Telefon: | 03917327194 |
E-Mail: | joerg.kirchner@vlh.de |
Anschrift: | Kreisstr. 8, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 03473805502 |
E-Mail: | martina.schwalm@vlh.de |
Anschrift: | Roschwitzer Str. 12, 06406 Bernburg |
Telefon: | 03471626025 |
E-Mail: | brigitta.dietrich@vlh.de |
Anschrift: | Moritzstr. 2, 39124 Magdeburg |
Telefon: | 03912899851 |
Fax: | 03912899852 |
E-Mail: | christine.zufelde@vlh.de |
Anschrift: | Erlenweg 1, 39245 Gommern |
Telefon: | 03920018407 |
E-Mail: | waltraut.hollweg@vlh.de |
Anschrift: | Karl-Liebknecht-Str. 15, 39249 Barby |
Telefon: | 03929828205 |
E-Mail: | sylvia.heise@vlh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 19, 39343 Schackensleben |
Telefon: | 039206683845 |
E-Mail: | info@lohnsteuerhilfe-roggemann.de |
Anschrift: | An der Olbe 21, 39343 Rottmersleben |
Telefon: | 03920652716 |
E-Mail: | astrid.wille@vlh.de |
Bereits im Jahre 937 wurde die Gemeinde schriftlich dokumentiert. Wolmirsleben in der Börde liegt direkt südwestlich der Stadt Magdeburg. Das Ortsbild wird maßgeblich durch die St. Nikolai-Kirche geprägt.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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