Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Hirtenquell 5, 1920 Crostwitz |
Telefon: | 03579696655 |
Anschrift: | Otto-Nuscke-Str. 4, 1987 Schwarzheide |
Telefon: | 0357527542 |
Fax: | 03575294199 |
E-Mail: | bummi-schwarzheide@t-online.de |
Anschrift: | An der Winze 4, 2699 Königswartha |
Telefon: | 03593120311 |
Fax: | 03593120311 |
E-Mail: | kita-koenigswartha@csb-miltitz.de |
Anschrift: | Gerhard-Hauptmann-Str. 1, 1933 Schipkau |
Telefon: | 0357549670 |
Anschrift: | Dorfaue 35, 2979 Elsterheide |
Telefon: | 0356422601 |
Anschrift: | Lindenauer Str. 3, 1945 Frauendorf |
Telefon: | 035755226 |
Anschrift: | Sportplatzstr. 29, 1936 Großnaundorf |
Telefon: | 03595543413 |
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Anschrift: | Schulstr. 36, 1990 Ortrand |
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Anschrift: | Lauchhammer Str. 61, 1987 Schwarzheide |
Telefon: | 03575280529 |
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Bernsdorf in der Oberlausitz liegt ca. 14km südwestlich von Hoyerswerda und ist gegliedert in Waldhof, Zeißholz, Großgrabe und Straßgräbchen. Bernsdorf wurde schon 1403 erstmals eindeutig urkundlich...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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