Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Magazingasse 16, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037334279100 |
Fax: | 037334279000 |
E-Mail: | poststelle@fa-annaberg.smf.sachsen.de |
Anschrift: | August-Bebel-Straße 17, 09405 Zschopau |
Telefon: | 037252930 |
Fax: | 037252931070 |
E-Mail: | poststelle@fa-zschopau.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Hohensteiner Str. 54, 09366 Stollberg/Erzgebirge |
Telefon: | 0372965220 |
Fax: | 0372965229000 |
E-Mail: | poststelle@fa-stollberg.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Karlsbader Str. 23, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 037741610 |
Fax: | 03774161100 |
E-Mail: | poststelle@fa-schwarzenberg.smf.sachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Paul-Bertz-Str. 1, 09120 Chemnitz |
Telefon: | 03712790 |
Fax: | 03712792049 |
E-Mail: | poststelle@fa-chemnitz-sued.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Straße der Nationen 2-4, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714670 |
Fax: | 03714679000 |
E-Mail: | poststelle@fa-chemnitz-mitte.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Lessingstraße 15, 08058 Zwickau |
Telefon: | 0375283680 |
Fax: | 0375283689999 |
E-Mail: | poststelle@fa-zwickau.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Robert-Koch-Str. 17, 09648 Mittweida |
Telefon: | 037279870 |
Fax: | 03727987333 |
E-Mail: | poststelle@fa-mittweida.smf.sachsen.de |
Anschrift: | Brückenstr. 1, 09599 Freiberg |
Telefon: | 037313790 |
Fax: | 037313799881 |
E-Mail: | poststelle@fa-freiberg.smf.sachsen.de |
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Thum liegt am Jahnsbach, nördlich der Greifensteine, und ist gegliedert in Thum, Herold und Jahnsbach. Die Stadt wurde 1389 erstmals urkundlich erwähnt. Ein Besuch der Kakteenanlage, des Tiergartens, des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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