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Familiengerichte in Groitzsch - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Familiengericht Halle
42.8 km von Groitzsch
Anschrift:Thüringer Straße 16, 06112 Halle
Telefon:03452200
Fax:03452205030
E-Mail:ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
(29)
Familiengericht Zwickau
48.49 km von Groitzsch
Anschrift:Dr.-Friedrichs-Ring 21, 08056 Zwickau
Telefon:049037550920
E-Mail:verwaltung-p@agz.justiz.sachsen.de
(10)
Familiengericht Bitterfeld-Wolfen
53.82 km von Groitzsch
Anschrift:Lindenstr. 14, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:034933640
Fax:03493364437
E-Mail:ag-btf@justiz.sachsen-anhalt.de
(6)
Familiengericht Greiz
54.49 km von Groitzsch
Anschrift:Brunnengasse 10, 07973 Greiz
Telefon:036616150
Fax:03661615117
E-Mail:poststelle@aggrz.thueringen.de
Anschrift:Hauptmarkt 10, 09366 Stollberg
Telefon:0490372967670
Fax:04903729676718
E-Mail:presse-p@agau.justiz.sachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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