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Lohnsteuerhilfe Lommatzsch (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Elbhangstr. 22 a, 01156 Dresden
Telefon:03514525062
E-Mail:ines.adam@vlh.de
Anschrift:Lochmühlenstr. 11a, 09648 Kriebstein
Telefon:03432768926
E-Mail:manja.neubert@vlh.de
Anschrift:Wasastr. 50, 01445 Radebeul
Telefon:035183392114
E-Mail:kathleen.ramin@vlh.de
Anschrift:Altgompitz 22, 01156 Dresden
Telefon:03514116418
Fax:03514116419
E-Mail:ralf.klapper@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 6, 01471 Radeburg
Telefon:03520891960
E-Mail:sven.gerisch@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 6, 04774 Dahlen
Telefon:03436168895
E-Mail:sven.lochert@vlh.de
Anschrift:Am Brückenkopf 23, 04932 Röderland
Telefon:03533519989
E-Mail:ulrike.kleiner@vlh.de
Anschrift:Steinbacher Str. 69, 01157 Dresden
Telefon:03514225616
Fax:03514225617
E-Mail:gabriele.raencker@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 235, 01139 Dresden
Telefon:03518581887
Fax:03513161683
E-Mail:kerstin.werner@vlh.de
Anschrift:Burxdorfer Str. 7, 04895 Brottewitz
Telefon:03534270727
Fax:035342879900
E-Mail:ute.jaehnichen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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