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Lohnsteuerhilfe Hilbersdorf (Mittelsachsen) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bonhoefferplatz 12, 01159 Dresden
Telefon:03514644611
Fax:03514644619
E-Mail:holger.braune@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 27, 01156 Dresden
Telefon:03514521033
Fax:03514521033
E-Mail:erika.strohbach@vlh.de
(3)
Lohnsteuerhilfeverein Kreischa (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.2 km von Hilbersdorf (Mittelsachsen)
Anschrift:Lungwitzer Str. 5, 01731 Kreischa
Telefon:035206394959
Fax:035206394950
E-Mail:thomas.baer@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Niederwiesa (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
26.53 km von Hilbersdorf (Mittelsachsen)
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
(0)
Lohnsteuerhilfeverein Goppeln (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
27.35 km von Hilbersdorf (Mittelsachsen)
Anschrift:Gartenweg 5, 01728 Goppeln
Telefon:03512882320
Fax:03512812324
E-Mail:bettina.boettcher@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 01640 Coswig
Telefon:01734483193
E-Mail:barbara.hahnel@vlh.de
Anschrift:Ledenweg 3, 01445 Radebeul
Telefon:03518956165
Fax:03518956166
E-Mail:schneider.helga@vlh.de
Anschrift:Wiener Platz 6, 01069 Dresden
Telefon:03514706670
Fax:03514706671
E-Mail:madlen.kummer@vllh.de
Anschrift:Andreas-Schubert-Str. 13, 01069 Dresden
Telefon:03514724102
Fax:03514724144
E-Mail:werner-peter.kroenert@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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