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Lohnsteuerhilfe Leisnig (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wernsdorfer Str. 1d, 09322 Penig
Telefon:03738185535
E-Mail:ellen.pfefferkorn@vlh.de
Anschrift:Höllentrift 11, 04683 Fuchshain
Telefon:034297775198
E-Mail:jana.thimm@vlh.de
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:035257787930
E-Mail:annett.liehr@vlh.de
Anschrift:Dr. Scheider-Str. 20, 01589 Riesa
Telefon:03525630030
Fax:03525518457
E-Mail:sabine.buske@vlh.de
Anschrift:Erzweg 7, 09603 Großschirma
Telefon:0373247973
Fax:0373247974
E-Mail:andrea.windisch@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 3, 01619 Gohlis
Telefon:03525762566
E-Mail:wilfried.schmidt@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 13a, 04889 Schildau
Telefon:015222948637
E-Mail:susann.seifert@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Hopfenweg 5, 09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon:03722815360
E-Mail:sylvia.loetsche@vlh.de
Anschrift:Augustusburger Str. 70, 09557 Flöha
Telefon:037267892850
Fax:037267892849
E-Mail:monika.endruschat@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Leisnig? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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