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Lohnsteuerhilfe Rackwitz (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 55, 06258 Schkopau
Telefon:03457821325
E-Mail:barbara.mark@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 18a, 04683 Belgershain
Telefon:034293549259
E-Mail:konstanze.schmidt@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 61, 04828 Bennewitz
Telefon:03425811007
Fax:03425851550
E-Mail:silvia.haufe@vlh.de
Anschrift:Am Gestüt 24, 06780 Zörbig
Telefon:03495625102
Fax:03495622193
E-Mail:karin.habel-lauszus@vlh.de
Anschrift:Pestalozzistr. 13, 04442 Zwenkau
Telefon:034203447882
Fax:03420344025
E-Mail:meike.andrich@vlh.de
Anschrift:Alte Str. 3, 04683 Belgershain
Telefon:03434751518
E-Mail:stefanie.pischer@vlh.de
Anschrift:Lange Str. 50, 06800 Raguhn-Jeßnitz
Telefon:034947997866
Fax:034947997867
E-Mail:marion.gerber@vlh.de
Anschrift:Ring der Bauarbeiter 28, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:0349361813
E-Mail:anke.ennullat@vlh.de
Anschrift:Magdeburger Str. 38, 06112 Halle (Saale)
Telefon:03456825180
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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