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Lohnsteuerhilfe Theuma (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Südstr. 8, 08309 Eibenstock
Telefon:03775266731
Fax:03775266279
E-Mail:katrin.feustel@vlh.de
Anschrift:Lorenzstr. 7, 95028 Hof
Telefon:092811608050
E-Mail:guenter.koehler@vlh.de
Anschrift:Gabelsbergerstr. 10, 08064 Zwickau
Telefon:03757921629
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Leubnitzer Hauptstr. 22, 08412 Werdau
Telefon:037614796961
E-Mail:cornelia.spaniol@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Erich-Mühsam-Str. 32, 08062 Zwickau
Telefon:0375787685
Fax:03720464825
E-Mail:sabine.bley@vlh.de
Anschrift:Goethestr. 19, 95145 Oberkotzau
Telefon:092867680
E-Mail:josef.nowakv@vlh.de
Anschrift:An den Teichen 14, 08412 Werdau
Telefon:037613790
E-Mail:barbara.rettner@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 6, 08289 Schneeberg
Telefon:03772373466
Fax:0377120157
E-Mail:grit.spranger@vlh.de
Anschrift:Karl-Liebknecht-Platz 10, 07907 Schleiz
Telefon:03663401564
E-Mail:kathrin.mueller@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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