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Lohnsteuerhilfe Langenbernsdorf (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hofer Str. 101, 09353 Oberlungwitz
Telefon:03723629373
Fax:03729895561
E-Mail:inge.knoll@vlh.de
Anschrift:Am Marienplatz 2, 08289 Schneeberg
Telefon:0377223012
Fax:0377223012
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 6, 08289 Schneeberg
Telefon:03772373466
Fax:0377120157
E-Mail:grit.spranger@vlh.de
Anschrift:Pflichtendorfer Str. 25, 04617 Rositz
Telefon:034498803792
E-Mail:elke.gottlieb@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
Anschrift:Geraer Str. 68, 07613 Hartmannsdorf
Telefon:03669322903
Fax:03669335573
E-Mail:petra.wittig@vlh.de
Anschrift:Sankt-Gangloffer-Str. 11, 07629 Reichenbach
Telefon:03660141642
Fax:03660140175
E-Mail:kathrin.albrecht@vlh.de
Anschrift:Hopfenweg 5, 09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon:03722815360
E-Mail:sylvia.loetsche@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 7, 08294 Lößnitz
Telefon:03771365472
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 12, 08280 Aue
Telefon:0377154265
Fax:0377154227
E-Mail:klaus-dieter.seidel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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