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Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Grünflächenamt handelt es sich zumeist um Anfragen bezüglich einer Baumfällgenehmigung, Stadtgrün und Parkanlagen. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax des zuständigen Grünflächenamtes Zwickau zur Verfügung.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Grünflächenamt-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Garten- und Friedhofsamt in Zwickau. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Garten- und Friedhofsamt in Zwickau können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Zwickau ist nach Leipzig, Dresden und Chemnitz die viertgrößte Stadt Sachsens und ist Teil der "Metropolregion Sachsendreieck". Im Vorland des Erzgebirges am Westufer der Zwickauer Mulde gelegen, ist die...
mehrortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.