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Telefon: | 04521788379 |
Fax: | 0452178896379 |
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Anschrift: | Königstraße 21, 23552 Lübeck |
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Fax: | 04511224890 |
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Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130406312 |
Fax: | 03841304086312 |
E-Mail: | U.Hamann@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
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Die Hafenstadt Neustadt in Holstein liegt im Kreis Ostholstein an der Lübecker Bucht. Südöstlich der Stadt befindet sich das Naturschutzgebiet Neustädter Binnengewässer. Die Hafenstadt ist in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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