Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rögen 36-38, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531890213 |
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kesselflickerstr. 2, 21493 Elmenhorst OT Lanken |
Telefon: | 0415186730 |
Fax: | 04151867360 |
E-Mail: | strassenverkehr@kreis-rz.de |
Anschrift: | Bergedorfer Str. 74, 21033 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
Fax: | 040428580 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Anschrift: | Dr.-Julius-Leber-Str. 50-52, 23539 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
Anschrift: | Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | info@lbv.hamburg.de |
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1822 wurde der Ort Hohenfelde gegründet. Die Gemeinde ist am Rand der Hahnheide gelegen. Die Nähe zum Ort Trittau macht Hohenfelde besonders attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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