Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha |
Telefon: | 036212140 |
Fax: | 03621214283 |
E-Mail: | stva@kreis-gth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670309 |
Fax: | 03691670930 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Johannesstraße 173, 99084 Erfurt |
Telefon: | 03616554300 |
Fax: | 03616554309 |
E-Mail: | tiefbau-verkehr@erfurt.de |
Anschrift: | Ichtershäuser Str. 31, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628738800 |
Fax: | 03628738830 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
Anschrift: | Bonatstr. 50, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616101 |
Fax: | 03695616199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Goldbach liegt im Landkreis Gotha in Thüringen und ist die größte Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft. Die Ortschaft wurde erstmal in einem Urkundenbuch aus dem Jahr 780-802 urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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