Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßstraße 24, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 03671823381 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | schulverwaltung@kreis-slf.de |
Anschrift: | Justus-Perthes-Straße 2a, 99947 Bad Langensalza |
Telefon: | 0361573415100 |
Fax: | 0361573415101 |
E-Mail: | poststelle.westthueringen@schulamt.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hölderlinstraße 1, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681734100 |
Fax: | 03681734109 |
E-Mail: | poststelle.suedthueringen@schulamt.thueringen.de |
Anschrift: | Lauterer Straße 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615149100 |
E-Mail: | mail@schulamt-coburg.de |
Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615149100 |
E-Mail: | mail@schulamt-coburg.de |
Anschrift: | Schwanseestraße 9, 99423 Weimar |
Telefon: | 03643884110 |
Fax: | 03613785122 |
E-Mail: | poststelle.mittelthueringen@schulamt.thueringen.de |
Anschrift: | Güterstraße 18, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261678294 |
Fax: | 09261678382 |
E-Mail: | info@schulamt-kronach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Neustadt am Rennsteig liegt im thüringischen Landkreis Ilm und zählt zu den am höchsten gelegenen Orten des Freistaates. Der Höhenwanderweg Rennsteig führt direkt durch die Ortschaft. Neustadt wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
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