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Lohnsteuerhilfe Großbockedra (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Leipziger Str. 38, 06711 Zangenberg
Telefon:03441288413
Fax:03441215940
E-Mail:inge.czossek@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Wählitzer Weg 12, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444124088
E-Mail:manuela.oeftger@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 7, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444122665
Fax:03444122665
E-Mail:andrea.pommerencke@vlh.de
Anschrift:Roßplatz 20, 99625 Kölleda
Telefon:036356029709
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 35, 08523 Plauen
Telefon:03741131545
Fax:03741131545
E-Mail:ralf.rabenstein@vlh.de
Anschrift:Wiehesche Str. 2, 06571 Roßleben
Telefon:016096275109
E-Mail:birgit.schiele@vlh.de
Anschrift:Str. der Jugend 14, 98724 Lauscha
Telefon:03670230281
E-Mail:manja.bock@vlh.de
Anschrift:Am Bahnhof 16, 96523 Steinach
Telefon:03676232644
Fax:03676233234
E-Mail:heinrich.greiner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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