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Lohnsteuerhilfe Rauschwitz (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Zöllnerstr. 8, 99423 Weimar
Telefon:03643513168
Fax:03643772649
E-Mail:hartmut.strassbur@vlh.de
Anschrift:Saalfelder Str. 24b, 07381 Pößneck
Telefon:03647418159
E-Mail:ramona.voigt@vlh.de
Anschrift:Saalfelder Str. 156, 07381 Pößneck
Telefon:03647449310
Fax:03647449311
E-Mail:frank.walther@vlh.de
Anschrift:Wetzendorfer Str. 15 b, 06642 Nebra
Telefon:034461599860
E-Mail:katja.nette@vlh.de
Anschrift:Schletterstr. 13d, 04539 Groitzsch
Telefon:03429641794
E-Mail:ines.brause@vlh.de
Anschrift:Teichweiden 10, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel
Telefon:03672413793
Fax:032227676656
E-Mail:elvira.peter@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 24, 07333 Unterwellenborn
Telefon:03673223444
E-Mail:silke.stuendel@vlh.de
Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Baumweg 17, 04420 Markranstädt
Telefon:03420518871
Fax:03420518872
E-Mail:adelheid.lehmann@vlh.de
Anschrift:Am Teich 16, 04420 Markranstädt
Telefon:03420588766
Fax:03420599917
E-Mail:maritta.wittig@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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