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Gerichtsvollzieher in Braitenhain - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Gerichtsvollzieher Baumgart
19.12 km von Braitenhain
Anschrift:Marienstr. 4, 07381 Pößneck
Telefon:036474455900
Fax:036474457109
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr
Do 9-10 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieher Felkel
19.2 km von Braitenhain
Anschrift:Breite Straße 26/28, 07381 Pößneck
Telefon:036475270639
Fax:036475272751
E-Mail:gvmatthiasfelkel@gvpost.de
Sprechzeiten:Montag 15.00-17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
(18)
Gerichtsvollzieher Wallner
19.2 km von Braitenhain
Anschrift:Bahnhofstr. 16, 07381 Pößneck
Telefon:036474591333
Sprechzeiten:Mi 7-9 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Braitenhain
(1)
Obergerichtsvollzieher Hergert (Bezirk VII)
28.01 km von Braitenhain
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:03741132510
Fax:037415989754
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 9-11 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieherin Schmidt (Bezirk II)
28.01 km von Braitenhain
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:03741223789
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
Anschrift:Morgenbergstr. 19, 08525 Plauen
Telefon:037415985973
Sprechzeiten:Mi 14-16 Uhr
Do 10-12 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Hof
28.15 km von Braitenhain
Anschrift:Berliner Platz 1, 95030 Hof
Telefon:09281600327
Fax:09281600345
E-Mail:poststelle@ag-ho.bayern.de
Sprechzeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(18)
Obergerichtsvollzieherin Kurth (Bezirk VIII)
28.24 km von Braitenhain
Anschrift:Siegener Str. 5, 08523 Plauen
Telefon:03741132943
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Braitenhain? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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