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Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 03693485152 |
E-Mail: | info@lra-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-König-Str. 42 , 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742903 |
Fax: | 03681742919 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 03685445249 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
Anschrift: | Siemensstr. 10, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
Telefon: | 0977194660 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616101 |
Fax: | 03695616199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Münchner Straße 5, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718017037 |
Fax: | 09718017050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Einhausen liegt im Thüringer Werratal im Schmalkalden-Meiningen-Kreis. Eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes wird für das Jahr 1151 vermutet. Sehenswert sind die Kirche und das Steintor...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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