Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Erfurter Str. 3, 99634 Riethnordhausen |
Telefon: | 03620451233 |
Anschrift: | Weinbergstr. 128, 99195 Nöda |
Telefon: | 03620470421 |
Anschrift: | Riethnordhäuser Str. 44a, 99634 Haßleben |
Telefon: | 03620160987 |
Anschrift: | Siedlung 1a, 99189 Walschleben |
Telefon: | 03620162271 |
Anschrift: | Ringlebener Str. 15, 99189 Gebesee |
Telefon: | 03620162022 |
E-Mail: | kindergarten@gebesee.de |
Anschrift: | An der Eselswiese 144, 99634 Werningshausen |
Telefon: | 03637658347 |
Anschrift: | Neue Str. 3, 99195 Großrudestedt |
Telefon: | 03620477780 |
Anschrift: | Am Anger 1 , 99195 Alperstedt |
Telefon: | 03620450930 |
Anschrift: | Kirchplatz 1, 99634 Wundersleben |
Telefon: | 03637658590 |
Anschrift: | Birkenweg 11, 99634 Straußfurt |
Telefon: | 03637660245 |
Riethnordhausen liegt zwischen Straußfurt und Erfurt im Thüringer Becken und gehört zum Landkreis Sömmerda. Sehenswert ist die St. Bonifatius-Kirche. Traditionell feiern die Anwohner Osterfeuer...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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