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Gerichtsvollzieher in Backnang - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Obergerichtsvollzieherin Heilig
17.93 km von Backnang
Anschrift:Düsseldorfer Straße 15, 71332 Waiblingen
Telefon:071959299916
Fax:07195958378
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr Do 13:30-14:30 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Backnang
(15)
Obergerichtsvollzieher Franzkowiak
0.4 km von Backnang
Anschrift:Petrus-Jacobi-Weg 9, 71522 Backnang
Telefon:0719164439
Fax:071913455833
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(25)
Obergerichtsvollzieher Köhler
0.4 km von Backnang
Anschrift:Petrus-Jacobi-Weg 9, 71522 Backnang
Telefon:0719164439
Fax:071913455833
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Do 10-12 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieherin Schaaf
0.4 km von Backnang
Anschrift:Petrus-Jacobi-Weg 9, 71522 Backnang
Telefon:0719164439
Fax:071913455833
Sprechzeiten:Di 14:30-15:30 Uhr Do 11-12 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Bast
12.13 km von Backnang
Anschrift:Stollenäckerweg 30, 71672 Marbach
Telefon:07144861331
Fax:07062930138
Sprechzeiten:Mo 13:30-14:30 Uhr Do 9:15-10:15 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Zorn
12.81 km von Backnang
Anschrift:Strohgasse 3, 71672 Marbach
Telefon:071444481
Sprechzeiten:Di 13:30-14:30 Uhr
Do 9:30-10:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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