ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Nachlassgerichte im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Nachlassgericht Balingen
41.09 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Ebertstr. 20, 72336 Balingen
Telefon:07433970
Fax:07433972599
E-Mail:poststelle@agbalingen.justiz.bwl.de
(21)
Nachlassgericht Singen/Htwl.
45.4 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
Telefon:0773140010
Fax:07731400127
E-Mail:poststelle@agsingen.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Freudenstadt
45.9 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Stuttgarter Str. 15, 72250 Freudenstadt
Telefon:07441561500
Fax:07441561511
E-Mail:poststelle@agfreudenstadt.justiz.bwl.de
(2)
Nachlassgericht Horb
48.56 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar
Telefon:0745155180
Fax:07551551840
E-Mail:poststelle@aghorb.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Gengenbach
48.68 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Grabenstr. 17, 77723 Gengenbach
Telefon:0780396370
Fax:07803963730
E-Mail:poststelle@aggengenbach.justiz.bwl.de
(11)
Nachlassgericht Waldshut-Tiengen
49.76 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Bismarckstr. 23, 79761 Waldshut-Tiengen
Telefon:077518810
Fax:07751881305
E-Mail:poststelle@agwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de
(7)
Nachlassgericht Offenburg
57.12 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Hindenburgstr. 5, 77654 Offenburg
Telefon:07819330
Fax:07819331089
E-Mail:poststelle@agoffenburg.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Oberkirch
58.45 km von Schwarzwald-Baar-Kreis
Anschrift:Hauptstr. 48, 77704 Oberkirch
Telefon:0780293750
Fax:07802937520
E-Mail:poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
11 - 18 von 18
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren