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Anschrift: | Am Kurgarten 15, 79837 St. Blasien |
Telefon: | 0767293120 |
Fax: | 07672931230 |
E-Mail: | poststelle@agblasien.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 15, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 07441561500 |
Fax: | 07441561511 |
E-Mail: | poststelle@agfreudenstadt.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Marktplatz 22, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 0745155180 |
Fax: | 07551551840 |
E-Mail: | poststelle@aghorb.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Grabenstr. 17, 77723 Gengenbach |
Telefon: | 0780396370 |
Fax: | 07803963730 |
E-Mail: | poststelle@aggengenbach.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Erzbergerstr. 28, 78224 Singen |
Telefon: | 0773140010 |
Fax: | 07731400127 |
E-Mail: | poststelle@agsingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 23, 79761 Waldshut-Tiengen |
Telefon: | 077518810 |
Fax: | 07751881305 |
E-Mail: | poststelle@agwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Hindenburgstr. 5, 77654 Offenburg |
Telefon: | 07819330 |
Fax: | 07819331089 |
E-Mail: | poststelle@agoffenburg.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Hauptstr. 48, 77704 Oberkirch |
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Anschrift: | Bahnhofstr. 31, 72202 Nagold |
Telefon: | 0745283720 |
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Villingen-Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt als Hochburg der schwäbisch-alemannischen Fastnacht und liegt zwischen dem Ostrand des Schwarzwaldes und der Hochmulde der Baar. Schon 815 wurde der Ort...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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