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Anschrift: | Schulberg 14, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712002905 |
Fax: | 070712002903 |
Anschrift: | Schulberg 14, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712002751 |
Fax: | 070712002903 |
E-Mail: | poststelle@agtuebingen.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Schulberg 14, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712002904 |
Fax: | 070712002903 |
Anschrift: | Schulberg 14, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712002928 |
Fax: | 070712002903 |
Anschrift: | Burgstall 2, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 074519099726 |
Fax: | 07451551840 |
Anschrift: | Artur-Fischer-Str. 13, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 0748695356 |
Fax: | 07486964693 |
Anschrift: | Ebertstr. 20, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433274631 |
Anschrift: | Ebertstr. 20, 72336 Balingen |
Telefon: | 074339675777 |
Fax: | 074339675778 |
Anschrift: | Gartenstr. 40, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071219403102 |
Fax: | 071219403108 |
E-Mail: | poststelle@agreutlingen.justiz.bwl.de |
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Rottenburg am Neckar liegt im Landkreis Tübingen, ca. 12km südwestlich von Tübingen am Neckar. Bekannt ist Rottenburg als Römer- und Bischofsstadt und wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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